. .
Drucken/Print

Orts- und Quartierüblichkeit

Gesetzliche Grundlage: VMWG 11 Abs. 1

Die Orts- und Quartierüblichkeit ist ein absoluter Mietzinsanpassungsgrund.

  • ist v.a. bei Altbauten massgebend und geht dort der Nettorenditeberechnung vor
  • setzt eine Übung voraus, welche mit mindestens fünf Vergleichsobjekten dargelegt werden muss, welche
    • sich an gleicher Lage befinden
    • gleich gross sind
    • gleiche Ausstattung besitzen
    • im gleichen Zustand sind
    • aus der gleichen Bauperiode stammen
  • sehr schwieriger Beweis

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Facebook
  • del.icio.us