. .
Drucken/Print

Überprüfung der Mietzinse

Mietzinse werden nicht von Amtes wegen überprüft; der Mieter muss tätig werden.

Erachtet ein Mieter seinen Mietzins für missbräuchlich, kann er

  • email
  • Twitter
  • LinkedIn
  • Facebook
  • del.icio.us