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Mietzins

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Orts- und Quartierüblichkeit

Rechtsgebiet:
Mietzins
Stichworte:
Mietzins
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gesetzliche Grundlage: VMWG 11 Abs. 1

Die Orts- und Quartierüblichkeit ist ein absoluter Mietzinsanpassungsgrund.

  • ist v.a. bei Altbauten massgebend und geht dort der Nettorenditeberechnung vor
  • setzt eine Übung voraus, welche mit mindestens fünf Vergleichsobjekten dargelegt werden muss, welche
    • sich an gleicher Lage befinden
    • gleich gross sind
    • gleiche Ausstattung besitzen
    • im gleichen Zustand sind
    • aus der gleichen Bauperiode stammen
  • sehr schwieriger Beweis

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